AGB der Fun4u Sportproduction GmbH für Firmenkunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei den, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen und Nebenabreden, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis ist schriftlich niederzulegen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Klauseln sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Klausel möglichst nahe kommen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss, Preise
(1) Für den Inhalt des Vertrages ist die vom Kunden an die Fun4u Sportproduktion GmbH übermittelte Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung der Fun4u Sportproduktion GmbH maßgeblich.
(2) Der Kunde ist an seine bei der Fun4u Sportproduktion GmbH eingegangene Bestellung eine Woche gebunden.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (€).
§ 3 Lieferbedingungen, Gefahrübergang, Lieferverzug
(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde werden die Waren in Erfüllung des Vertrages von der Fun4u Sportproduktion GmbH an dem Kunden an die von diesem angegebene Lieferanschrift, andernfalls an die Anschrift des Kunden, mittels eines nach freiem Ermessen der Fun4u Sportproduktion GmbH bestimmten Versandart versendet. Für den Fall des Verschuldens bei der Auswahl der Versandart haftet die Fun4u Sportproduktion GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über, wenn die Fun4u Sportproduktion GmbH die Ware an die den Versand ausführende Person übergeben oder die Ware zum Zwecke des Versandes das Lager der Fun4u Sportproduktion GmbH verlassen hat, gleich von welchem anderen Ort als dem Sitz der Fun4u Sportproduktion GmbH die Versendung erfolgt.
(3) Nach Versendung der Auftragsbestätigung erfolgt der Versand der Ware innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) an den Kunden, wenn in der Auftragsbestätigung nicht ein anderer Lieferzeitpunkt bestimmt ist.
Überschreitet die Fun4u Sportproduktion GmbH den in der Auftragsbestätigung genannten voraussichtlichen Lieferterminum mehr als zwei Wochen, hat der Kunde der Fun4u Sportproduktion GmbH eine Frist zur Nacherfüllung von mindestens 10 Werktagen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch nicht innerhalb der Nachfrist, so ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und/oder Schadenersatz zu verlangen, wenn nicht die Lieferung der Ware vor Erklärung des Rücktritts oder des Schadenersatzbegehrens erfolgt ist. Beruht der Lie ferverzug auf der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware aus der Warenbezugsquelle oder stellt sich die Nichtverfügbarkeit der Ware nach Zustandekommen des Kaufvertrages heraus, so ist auch die Fun4u Sportproduktion GmbH berechtigt den Rück tritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Falle verpflichtet sich die Fun4u Sportproduktion GmbH, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuelle Gegenleistungen des Kunden zu erstatten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Lieferung ins Ausland
(1) Der Kaufpreis ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe der Ware fällig und zahlbar. Die Fun4u Sportproduktion GmbH ist berechtigt, die Ware per Nachnahme auszuliefern. Sind Teilleistungen vereinbart, ist der Kaufpreis entsprechend teilweise fällig.
(2) Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt die Fun4u Sportproduktion GmbH einen Skonto i.H.v. 2% des Netto-Preises.
(3) Lieferungen ins Ausland erfolgen erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Fun4u Sportproduktion GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Kunde nicht ausüben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Fun4u Sportproduktion GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt, solange, wie nicht auch alle übrigen Waren aus derselben Bestellung durch den Kunden bezahlt sind.
(2) Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Fun4u Sportproduktion GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die Fun4u Sportproduktion GmbH übergehen: Der Kunde tritt der Fun4u Sportproduktion GmbH bereits jetzt bis zur Höhe ihres Kaufpreisanspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fun4u Sportproduktion GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Fun4u Sportproduktion GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Fun4u Sportproduktion GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
§ 7 Mängel, Rügepflicht, Gewährleistung und Verjährung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen, insbesondere im Falle von Transportschäden durch das Transportunternehmen, zu überprüfen und gegenüber der Fun4u Sportproduktion GmbH zu rügen. Die Rügefrist beträgt 7 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei der Fun4u Sportproduktion GmbH. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend § 377 HGB.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware der Fun4u Sportproduktion GmbH in der Original- oder in gleichwertiger Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge wird die Fun4u Sportproduktion GmbH die Versandkosten unverzüglich erstatten und die Mängel im Wege der Nacherfüllung gem. § 439 BGB durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung beheben.
Die Fun4u Sportproduktion GmbH ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne ihre Zustimmung Eingriffe in oder Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gilt § 8 dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist 2 Jahre, wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist 1 Jahr.
(4) Die Angabe von Merkmalen der von der Fun4u Sportproduktion GmbH angebotenen Waren auf der Website, in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Mailings, Anschreiben, Preislisten, Abbildungen und Zeichnungen sind keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien, es sei, diese werden ausdrücklich als solche vereinbart.
§ 8 Haftung auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz
(1) Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haftet die Fun4u Sportproduktion GmbH auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung der Fun4u Sportproduktion GmbH – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Für Verzögerungsschäden haftet die Fun4u Sport produktion GmbH bei leichter Fahrlässigkeit lediglich bis zur Höhe von 5 %
des vereinbarten Kaufpreises. Dasselbe gilt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch die Fun4u Sportproduktion GmbH.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Fun4u Sportproduktion GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 3 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
(5) Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Käufers gegen die Fun4u Sportproduktion GmbH die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Der Sitz der Fun4u Sportproduktion GmbH ist für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Für alle übrigen Vertragspartner gilt die gesetzliche Vereinbarung.
(2) Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts für den internationalen Warenverkehr (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1998 – CISG).
Stand: Juni 2008